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PRODUKTIONSTECHNIKER:INNEN DER ITALIENISCHEN ODER DEUTSCHEN ODER LADINISCHEN SPRACHGRUPPE 2025 FUNKHAUS BOZEN
Bezugskontext
Rai Radiotelevisione Italiana S.p.A. hat bereits seit längerer Zeit den Weg des Übergangs von einer Rundfunkanstalt zu einem Medienunternehmen eingeschlagen. Der Wandel, den das Unternehmen während dieser Phase durchläuft, umfasst zahlreiche Bereiche: Nachhaltigkeit, technologische Entwicklung, Digitalisierung der Geschäfts- und Produktionsprozesse, innovative Arbeitsweisen und ein datengetriebenes Unternehmensmodell. In einem solchen Zusammenhang, in dem die technologische Innovation einhergehend mit der Entwicklung der Märkte, der stets steigenden Anzahl an Online-Plattformen und Vertriebskanälen, dem zunehmenden Interesse, die Bedürfnisse der neuen Zielgruppen zu erfassen, mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zusammentreffen, richtet das Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf jene Fachkräfte, die in der Lage sind, diese Herausforderungen zu meistern und den Wandel zu begleiten.
In diesem Sinne und unter Bezugnahme auf die Konvention für die Aufwertung von Institutionen und lokalen Kulturen (gemäß Artikel 45 des Einheitstextes über Radio und Fernsehen) schreibt Rai einen Wettbewerb für 4 (vier) Produktionstechniker:innen der italienischen oder deutschen oder ladinischen Sprachgruppe aus. Die Anstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag erfolgt im Funkhaus Bozen.
Nachstehend folgt eine Beschreibung des Berufsbildes mit den entsprechenden Zuständigkeiten und Tätigkeiten.
Der/die Produktionstechniker:in:
- ist mit der Anwendung, Installation und Instandhaltung aller, auch technologisch innovativer Anlagen und Geräte, über die der Betrieb verfügt, betraut (Geräte für Aufnahme, Montage und Sendung im digitalen Sendeformat, Handhabung der EDV-Systeme, Geräte für den Einsatz in digitalen Netzwerken wie IP-Codecs, etc.), weiters mit der Justierung und der Bedienung der technischen Vorrichtungen und Geräte, sowie der Montage von Produkten, indem er/sie direkt Radio- und Fernsehproduktionen, sowie Files (z.B. für Internet) herstellt; seine/ihre Mitarbeit betrifft in der Phase des Entwurfs der Programme, außer der Wahl und des Einsatzes der Mittel, auch die künstlerischen Aspekte der Produktionen;
- er/sie ist außerdem für den technischen Ablauf der Sendung zuständig, als Verantwortliche/er für die technische Qualität des Produktes in der Phase des Produktionsprozesses der in seine/ihre Zuständigkeit fällt, wobei er/sie alle zweckdienlichen Tätigkeiten sowohl intern als auch extern ausübt;
- er/sie übt alle Tätigkeiten für die Herstellung und Ausstrahlung von nicht komplexen Fernsehproduktionen und/oder Hörfunkproduktionen und/oder Files (z.B. für Internet) aus und führt die Einstellung der Kameras und deren Positionierung durch.
1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Suche beschränkt sich auf Personen, die im Besitz sind von:
A. Zugehörigkeit zur italienischen oder deutschen oder ladinischen Sprachgruppe (zu belegen mit Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, nicht älter als 6 Monate);
B. Abschluss einer fünfjährigen Oberschule (anerkannt werden auch die Diplome einer fünfjährigen berufsbildenden Oberschule) oder ein gleichwertiger Abschluss, sofern im Ausland erworben;
C. Eine dem Berufsbild des Produktionstechnikers/der Produktionstechnikerin angemessene Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache (z.B. Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Zweisprachigkeitsnachweises „B“ der Autonomen Provinz Bozen, die der Niveaustufe „B2“ des QCER entsprechen);
D. Führerschein der Kategorie „B“
Der Zweisprachigkeitsnachweis der Autonomen Provinz Bozen ist nicht erforderlich.
Die oben genannten Anforderungen müssen bereits bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen sowie während des gesamten Auswahlverfahrens und zum Zeitpunkt der Einstellung erfüllt sein.
Zum Auswahlverfahren sind italienische Staatsbürger:innen, Bürgerinnen und Bürger der EU und solche aus Nicht-EU-Ländern zugelassen, vorausgesetzt, diese verfügen über eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung für Italien.
Die ersten beiden Wettbewerbsphasen können unter Anwendung der folgenden technischen Ausstattung im Fernmodus abgewickelt werden:
- PC (Betriebssystem Windows 8 oder höher) oder LINUX oder MAC (MAC-OS 10.14 oder höher), ausgerüstet mit Webcam und Mikrofon, zwingende Nutzung von GOOGLE CHROME (mindestens Version 81.0) als Browser;
- Internetverbindung mit Mindestgeschwindigkeit Upload/Download 1,5 Mbps. Die Zulassung zur Prüfung ist erst nach einer vorangehenden Prüfung der Ausstattung gewährt. Hierzu wird in den Tagen vor der Prüfung eine Sitzung anberaumt, in der die während der Prüfung verwendete Ausstattung und die Internetverbindung getestet werden;
- Smartphone oder Tablet (Android mindestens Version 4.1 – iOS mindestens Version 8) mit Kamera.
WLAN-Verbindung wird empfohlen. Während des Verfahrens ist das Herunterladen einer App (34 MB) von Playstore oder von App Store (je nachdem, ob als Betriebssystem Android oder iOS verwendet wird) auf das Smartphone/Tablet erforderlich.
Ausschlussgründe
Diejenigen, die am Auswahlverfahren nicht teilnehmen können oder, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, nicht eingestellt werden können, sind:
- Personen, die von Rai Radiotelevisione Italiana S.p.A. oder anderen Gesellschaften des Konzerns aus rechtmäßigen oder gerechtfertigten Gründen entlassen wurden;
- Personen, die das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen oder anderen Gesellschaften des Konzerns unter Zahlung einer Abfindung einvernehmlich aufgelöst haben.
- Personen, die bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen bereits bei RAI oder einer anderen Gesellschaft des Konzerns entweder auf unbefristete Zeit oder mit einem Lehrlingsvertrag angestellt sind, oder im Laufe des Auswahlverfahrens und des Gültigkeitszeitraums der Rangliste einen Einstellungsvertrag mit RAI oder einer anderen Gesellschaft des Konzerns unterschreiben;
2. Zulassungsantrag
Der Zulassungsantrag muss ausnahmslos am 26. August 2025 bis spätestens 12:00 Uhr eingegangen sein und darf ausschließlich mit dem ausgefüllten Online-Formular erfolgen, das in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich “WETTBEWERB PRODUKTIONSTECHNIKER:INNEN DER ITALIENISCHEN ODER DEUTSCHEN ODER LADINISCHEN SPRACHGRUPPE 2025 FUNKHAUS BOZEN” auf den Webseiten www.raibz.rai.it und/oder www.lavoraconnoi.rai.it verfügbar ist.
Anträge, die am 26. August 2025 nach 12:00 Uhr eingehen, werden vom EDV-System abgelehnt.
Für die Einreichung des Antrags sind folgende Schritte zu beachten:
- Beachten Sie die Stellenausschreibung auf der Webseite www.raibz.rai.it auf;
- Für die Teilnahme am Wettbewerb klicken Sie auf „ZUGANG ZUM WETTBEWERB“;
- Geben Sie die E-Mail-Adresse an, auf der Sie unmittelbar und automatisch den Link zu den Formularen für die Angabe der persönlichen Daten erhalten;
- Klicken Sie auf den Link, den Sie per E-Mail erhalten haben, um das Online-Formular aufzurufen;
- Füllen Sie alle erforderlichen Eintragsfelder des Formulars aus und fügen Sie die notwendigen Dokumente bei;
- Bestätigen Sie die eingefügten Daten und den Versand der Bewerbung, indem Sie auf die Taste „BESTÄTIGUNG DER DATEN UND VERSENDEN“ klicken;
Nachdem das Formular ausgefüllt und versandt wurde, erhält der/die Bewerbende eine automatisch generierte E-Mail mit der Bestätigung über den erfolgten Eingang der Bewerbung.
Der Online-Zulassungsantrag muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit folgenden Unterlagen in der Anlage eingereicht werden:
- ein aktueller Lebenslauf im Europäischen Standardformat mit Foto (PDF-Format);
- Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur italienischen oder deutschen oder ladinischen Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen, nicht älter als 6 Monate (PDF-Format);
- Kopie oder Bescheinigung des Abschlusses einer fünfjährigen Oberschule (Maturadiplom oder eine Erklärung des Schulsekretariats), oder eines gleichwertigen Abschlusses, sofern im Ausland erworben, mit Angabe der Note (PDF-Format);
- Bewerber:innen, die ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen eine Rechtswerterklärung beifügen, die die Anerkennung des Werts der ausländischen Qualifikation in Italien belegt (PDF-Format);
- Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Führerscheins der Kategorie „B“ (PDF-Format); die Einschreibung in eine Fahrschule oder der Besitz des Fahrübungsscheins (foglio rosa) haben keine Gültigkeit;
- für Staatsbürger:innen eines Nicht-EU-Staates eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die sie zum Ausüben der Arbeitstätigkeit befähigt sowie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Verfügbarkeit einer angemessenen Unterbringung (PDF-Format).
Rai kann während jeder Phase des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, bzw. im Moment der Einstellung, in folgenden Fällen den Ausschluss der Kandidat:innen bestimmen: Fehlen der Voraussetzungen oder der zum Nachweis des Besitzes der Voraussetzungen vorgesehenen Dokumentation; mit Verspätung oder mit anderen als den angegebenen Modalitäten eingereichte Anträge; mehrfach eingereichte Anträge; abgegebene Falscherklärungen; Fehlen oder fehlerhaftes Funktionieren der eventuell erforderlichen technischen/digitalen Ausstattung; Feststellung eines oder mehrerer Ausschlussgründe unter Punkt 1- Zulassungsvoraussetzungen/Ausschlussgründe.
3. Mitteilungen
Sämtliche Mitteilungen werden den Bewerber:innen während des gesamten Auswahlverfahrens und der nachfolgenden vorvertraglichen Phase ausschließlich per E-Mail an die Adresse geschickt, die beim Versand der Bewerbung angegeben wurde.
Diese Mitteilungen gelten als rechtswirksame Bescheide.
Die Bewerber:innen können über die zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse hrbz@rai.it mit Rai Kontakt aufnehmen.
Die Ergebnisse der Zulassung zum Auswahlverfahren, zu den darauffolgenden Phasen und die Ergebnisse der abgelegten Prüfungen werden den Kandidat:innen per E- Mail mitgeteilt.
4. Bewertung der Ausbildungsabschlüsse
Am Auswahlverfahren können die ersten 100 Bewerber:innen (und eventuelle ex aequo) teilnehmen, die auf der Grundlage eines folgendermaßen festgelegten Punktesystems ermittelt werden:
- Maturanote einer fünfjährigen Oberschule: von 0 (36/60 bzw. 60/100) bis 40 Punkte (60/60 bzw. 100/100); *
* Zum Zweck der Punktevergabe (zwischen 0 und 40 Punkten) rechnet Rai die in Sechzigstel oder Hundertstel angegebenen Ergebnisse um, indem sie die Formel [Note:60 = X:100] anwendet.
- Art des Abschlusses der fünfjährigen Oberschule (nur die unten angeführten Diplome)
- Gewerbeoberschule - ehemalige Schulordnung - 20 Punkte
- Technologische Fachoberschule - 20 Punkte
- Berufsschule Fachrichtung Industrie und Handwerk - altes Schulsystem - 20 Punkte
- Berufsschule - Instandhaltung und technische Assistenz - 20 Punkte
- Berufsschule - Industrie und Handwerk für Made in Italy - 20 Punkte
- Berufsschule - kulturelle Dienstleistungen und Schauspielwesen - 20 Punkte
- Realgymnasium - 20 Punkte
Beim Vorliegen von zwei oder mehreren Diplomen wird lediglich der Abschluss berücksichtigt, mit dem die höchste Punktezahl erreicht wird.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Phase, deren Punktezahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur ersten Phase des Auswahlverfahrens.
5. Prüfungen
Die erste und zweite Phase des Auswahlverfahrens können im Fernmodus durchgeführt werden. Der Link für die Verbindung zu der hierfür vorgesehenen Online-Plattform wird während der Einberufungsphase mitgeteilt.
Die dritte Phase findet im Präsenzmodus in Bozen statt.
Das Auswahlverfahren wird in die nachstehenden Phasen unterteilt:
I. Phase - Bewertung der italienischen und deutschen Sprachkenntnisse (Punkt 1.C)
Während der ersten Phase findet ein Gespräch zur Feststellung der italienischen und der deutschen Sprachkenntnisse statt.
Der Zweisprachigkeitsnachweis der Autonomen Provinz Bozen ist nicht erforderlich.
Das Bestehen dieser Prüfung, deren Punktezahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens.
II. Phase - Multiple-Choice-Test
Die zweite Phase erfolgt nur, wenn mehr als 24 Bewerber:innen die erste Phase erfolgreich bestehen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Mehrfachauswahl-Test (Multiple-Choice-Test)
- in italienischer Sprache für die Teilnehmer, die der italienischen Sprachgruppe angehören;
- in deutscher oder italienischer Sprache für die Teilnehmer, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören (die gewählte Sprache muss bereits bei Versenden der Bewerbung mitgeteilt werden)
zur Feststellung des Allgemeinwissens, der für das Berufsbild erforderlichen spezifischen Kenntnisse (Elektronik, Elektrotechnik, Informatik, Technik der Radio- und Fernsehproduktion, Theorie und Technik der Gestaltung in Radio und Fernsehen, Optik, Audio, Schnitt, Grafik), der allgemeinen Fähigkeiten sowie der spezifischen Begabungen.
Die Prüfung wird für die ersten 24 Bewerber:innen (abzüglich eventueller ex aequo) als bestanden betrachtet.
Das Bestehen dieser Prüfung, deren Punktezahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens.
Bei den Vorauswahlprüfungen erfolgen alle Korrekturen gemäß dem automatischen und anonymen Grundsatz.
III. Phase - Technisches Gespräch und Vorstellungs- und Motivationsgespräch
Die dritte Phase ist wie folgt aufgeteilt:
1. Technisches Gespräch vertiefendes Gespräch zur Fachkompetenz mit Bewertung des Lebenslaufs, verfasst im Europäischen Standartformat. Die Themen des Prüfungsgesprächs sind: Elektronik, Elektrotechnik, Informatik, Technik der Radio- und Fernsehproduktion, Theorie und Technik der Gestaltung in Radio und Fernsehen, Optik, Audio, Schnitt, Grafik (max. 50 Punkte)
2. Vorstellungs- und Motivationsgespräch Ziel ist eine eingehendere Prüfung der Motivation und der Erwartungen des Bewerbers/der Bewerberin (max. 50 Punkte).
Die in dieser Phase erreichte Punktezahl kann nur dann in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen werden, wenn Bewerber:innen eine Mindestpunktezahl von 30/50 bei jeder Prüfung erreichen (technisches Gespräch und Vorstellungs- und Motivationsgespräch).
Die III. Phase erfolgt:
- in italienischer Sprache für die Teilnehmer, die der italienischen Sprachgruppe angehören;;
- in deutscher oder italienischer Sprache für die Teilnehmer, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören (die gewählte Sprache muss bereits bei Versenden der Bewerbung mitgeteilt werden).
6. Kommission
Die Prüfungskommission wird von Rai ernannt.
7. Erstellung der endgültige Rangliste
Am Ende des Auswahlverfahrens wird eine endgültige Rangliste erstellt, die auf der, während der III. Phase erreichten Punktezahl basiert (max. 100 Punkte). Diese Punktezahl kann bei der Erstellung der endgültigen Rangliste ausschließlich dann berücksichtigt werden, wenn Bewerber:innen sowohl beim technischen Gespräch, als auch beim Vorstellungs- und Motivationsgespräch die Mindestpunktezahl von 30/50 erreicht haben.
Die zu erreichende Mindestpunktezahl für die Eignung liegt daher bei 30/50 in jeder Phase
Im Falle eines Punktegleichstands (ex aequo) werden die jüngeren Kandidat:innen vorgezogen.
Geeignete Gewinner:innen sind die ersten vier Kandidat:innen mit der höchsten Punktezahl auf der Rangliste.
Geeignete Nicht-Gewinner:innen sind die Kandidat:innen, die trotz der erreichten oder übertroffenen Mindestpunktezahl (30/50 für jede Prüfung) einen Platz in der Rangliste besetzen, der über die Anzahl der ausgeschriebenen Positionen hinausgeht.
Nicht geeignet sind Kandidat:innen, die die qualifizierende Mindestpunktezahl nicht erreichen.
Rai behält sich die Möglichkeit vor, im Fall neu eingetretener Erfordernisse bzw. eines Verzichts oder Ausschlusses der geeigneten Gewinner:innen während der Zeit ihrer Gültigkeit auf die Rangliste zurückzugreifen und unter Beachtung der nächsthöchsten Punktezahl sowie der erreichten Mindestuntergrenze an qualifizierenden Punkten, einen Kandidaten oder eine Kandidatin unter den geeigneten Nicht-Gewinner:innen auszuwählen.
Der entsprechende Einstellungsplan kann für die geeigneten Gewinner:innen ab dem Tag der Veröffentlichung der endgültigen Rangliste und jedenfalls innerhalb der vorgegebenen Gültigkeitsfrist letzterer erstellt werden.
Die Rangliste bleibt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung 36 Monate gültig.
Die eventuelle Einstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann innerhalb der 36-monatigen Gültigkeitsfrist der Rangliste und unter Beachtung der oben genannten Bedingungen erfolgen. Die Einstellung kann vorbehaltlich der Überprüfung der Abschlüsse, der Beibehaltung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sowie der uneingeschränkten und fristlosen Eignung für die auszuübende Tätigkeit, welche im Rahmen einer ärztlichen Voreinstellungsuntersuchung festgelegt wird, stattfinden.
Die Zustimmung der betreffenden Person zum Einstellungsangebot muss innerhalb der im Angebot festgelegten Frist und in der darin festgelegten Form beim Unternehmen eingehen. Die Ablehnung des Einstellungsangebots mit unbefristetem Vertrag führt zum Ausschluss aus der endgültigen Rangliste.
Eine weitere Voraussetzung für die genannte Einstellung ist der Verzicht auf eventuelle ausstehende Streitverfahren mit dem Unternehmen bzw. die Aushandlung eventueller Arbeitsverhältnisse mit gewerkschaftlichem Vergleich, wobei die betroffene Person gemäß Art. 2113 des Zivilgesetzbuchs ausdrücklich auf jegliche Forderung gegenüber Rai verzichtet.
Nach der Einstellung an dem vorgesehenen Unternehmenssitz ist der Kandidat oder die Kandidatin dazu verpflichtet, für eine Mindestdauer von fünf Jahren dort zu bleiben, und kann erst nach Ablauf dieser Zeit eine Versetzung beantragen, wobei ein solcher Antrag nur dann berücksichtigt werden kann, wenn er mit den Bedürfnissen des Unternehmens vereinbar ist.
Es ist ein jährliches Brutto-Einstiegsgehalt von ca. 30.000 Euro vorgesehen.
Das Unternehmen bietet ein Leistungspaket, welches ein Sozialprogramm mit Gesundheitsfürsorge und Zusatzrente umfasst.
8. Schlussbestimmungen
Einige Phasen des Auswahlverfahrens werden von RAI in Zusammenarbeit mit der externen Gesellschaft für Personalauswahl Selexi durchgeführt.
Der Arbeitssitz ist Bozen.
Die Auswahlprüfungen werden voraussichtlich ab Mai stattfinden.
Rai behält sich das Recht vor, den Zeitraum für das Auswahlverfahren zu ändern.
Bewerber:innen, die nicht erscheinen oder an dem Tag, zu den Uhrzeiten und in den Modalitäten, so, wie diese festgelegt wurden, nicht auf die Plattform zugreifen, oder die Prüfung aus irgendeinem Grund abbrechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Prüfungen der dritten Phase werden in Bozen abgehalten.
Bewerber:innen, die zu den einzelnen Auswahlphasen zugelassen werden, erhalten eine E-Mail mit den Details zu den Prüfungen (bitte prüfen Sie den Eingang der E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner).
Den Bewerber:innen steht keinerlei Erstattung der im Rahmen der Teilnahme am Auswahlverfahren eventuell getragenen Kosten zu.
Die Bereitschaft zu Dienstreisen ist erforderlich.
Rai behält sich vor, von Staatsbürgern:innen eines Nicht-EU-Staates das Original der gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die sie zum Ausüben der Arbeitstätigkeit befähigt sowie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Verfügbarkeit einer angemessenen Unterbringung zu verlangen.
Rai hat des Weiteren das Recht darauf, das Auswahlverfahren zu jedem Zeitpunkt und nach eigenem Ermessen zu widerrufen.
Wie im Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung von Rai S.p.A. 2025-2027 festgelegt ist, werden die Bewerber:innen zum Zeitpunkt der Einstellung aufgefordert, formell das Nichtvorliegen von, auch potenziellen, Interessenskonflikten und Unvereinbarkeiten zu erklären.
Rom,